99 – Formtest

Dezember 2025
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Wenn Ihnen der Wohnungsverlust droht oder sie bereits Ihre Wohnung verloren haben und in der Stadt oder dem Landkreis Forchheim wohnen. Rufen Sie gerne bei uns an!

Wir können Sie nicht an Wohnungen vermitteln oder Wohnungen für Sie suchen. Wir können Sie lediglich fachlich begleiten. Der AWO steht kein eigener Wohnraum zur Verfügung.

Bei tiefgreifenderen Fragen beraten wir nicht mehr selbst, sondern vermitteln bei Bedarf an Fachstellen wie z. B. an eine Rechtsberatung oder Schuldnerberatung weiter.

Wohnungslos sind Menschen, die keinen festen Wohnsitz haben und häufig bei Freunden oder bei Familie übernachten.
Menschen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, haben ebenfalls keinen festen Wohnsitz und zudem keine Möglichkeit bei Menschen aus ihrem Netzwerk unterzukommen. Sie übernachten im Freien, im öffentlichen Raum oder in Notunterkünften.

Nein. Leider können wir keine Beratung für Betroffene aus anderen Gemeinden oder Städten anbieten. Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde vor Ort.

  • Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde, in der Sie bisher wohnen.   
  • Die Stadt oder Gemeinde muss eine einfache Unterkunft stellen (Bett, Waschgelegenheit, Toilette) 
  • Bewohner*innen aus Forchheim müssen sich beim Liegenschaftsamt der Stadt Forchheim (Tel.: 09191/714-258) obdachlos melden.  

Bringen Sie am besten alle wichtigen Dokumente zum Beratungstermin mit, wie zum Beispiel;

  • Mietvertrag
  • Kündigungsschreiben
  • Räumungsklage
  • Zahlungsaufforderungen
  • Leistungsbescheide
  • usw.

Wir nehmen uns die Zeit alle notwendigen Unterlagen gemeinsam mit Ihnen durchzuschauen.

    AWO KREISVERBAND
    FORCHHEIM E.V.

    Kasernstr. 7
    91301 Forchheim

    TELEFON 09191 320 9911
    EMAIL info@awo-forchheim.de

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    Ansprechpartnerin

    Eine Frau lächelt in die Kamera
    Jennifer Völlner
    Projektleitung "Essen auf Rädern"

    TEL 09191 340 50 21
    FAX 09191 340 50 35

    Anmeldung - Sprachreise Antibes 2026
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