AWO
Ambulan­ter Pflege­dienst

Ansprechpartnerin

Eine Frau schaut in die Kamera
Michaela Weber
Ambulanter Pflegedienst der Arbeiterwohlfahrt Pflegedienstleitung

TEL 09191 340 50 11
FAX 09191 340 50 35

Gut zu Hause versorgt  

Wir versorgen Sie zu Hause, egal ob Sie pflegebedürftig sind oder ob Sie Unterstützung bei der Pflege Angehöriger brauchen.  

Leben zu Hause – so lange wie möglich  

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Ihnen eine umfassende und qualifizierte häusliche Pflege und Betreuung anzubieten. Wir versorgen Sie zuverlässig und kompetent und berücksichtigen dabei Ihre ganz individuellen Wünsche und Bedürfnisse.  

Pflege ist für uns mehr als nur Versorgung  

Wir helfen mit, Ihr Leben auch im Alter oder bei Krankheit so selbständig wie möglich zu führen.  

Unser Pflegedienst pflegt und unterstützt Sie an 365 Tagen im Jahr.  

Die Mitarbeiterinnen des ambulanten Pflegedienstes der AWO stehen Ihnen mit viel menschlicher Wärme, Kompetenz und Engagement in dieser Lebenslage zur Seite.  

Unsere Leistungen  

Welche Leistungen der ambulanten Pflege Sie auch immer in Anspruch nehmen wollen, wir richten uns ganz nach Ihren Bedürfnissen.  

Unser ambulanter Pflegedienst erbringt sowohl häusliche Krankenpflege mit Grund- und Behandlungspflege im Rahmen der Verträge mit den Krankenkassen als auch Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung 

Möchten Sie mehr Informationen zu unseren Dienstleistungen?

Bitte rufen Sie uns an

Wir bieten Ihnen

Wir bieten Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen, wie zum Beispiel: Ankleiden, Waschen und Baden, Körperpflege, Betten und Lagern, Nahrungsaufnahme und Inkontinenzversorgung. 

Nach ärztlicher Verordnung übernehmen wir z.B. Verbandswechsel, Anlegen von Kompressionsstrümpfen und –verbänden, Wundversorgung, Anuspraeterversorgung, Versorgung von Sonden, Kathetern und Trachealkanülen. Zudem kümmern wir uns um die Abgabe von z. B. Medikamenten, Blutzuckermessungen und Insulingaben, Einreibungen und Injektionen. Diese Kosten werden von der Krankenkasse übernommen 

Die hauswirtschaftliche Versorgung wird durch geschulte Mitarbeiterinnen sichergestellt. Wir übernehmen die Wohnungsreinigung und Hausordnung und erledigen Besorgungen und Einkäufe. Außerdem bieten wir Hilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten, beim Geschirrspülen, der Abfallbeseitigung, beim Wäschewaschen oder Fensterputzen. 

Wenn Sie Fragen zur Pflege haben, führen wir bei Ihnen zu Hause kostenlose Pflegeberatungsbesuche durch. 

Zudem beraten wir Sie gerne über die Möglichkeit eines Besuchs einer Tagespflege, eines Hausnotrufes oder zu verschiedenen anderen Dienstleistern (Krankengymnastik, Friseur, Fußpflege etc.). Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln und beraten Sie gerne über Maßnahmen zur Wohnraumanpassung. 

Wir bieten ein Niederschwelliges Betreuungsangebot nach § 45b SGB XI sowie zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-)Leistungen durch geschultes Personal an. Bei Rückfragen zu unserem Betreuungsangebot steht Ihnen unsere Pflegedienstleitung gerne zur Verfügung. 

Pflege ist keine leichte Aufgabe. Umso wichtiger ist es, dass sich pflegende Angehörige eine angemessene Auszeit gönnen. Um solche Lücken zu schließen, übernehmen wir, auch für kurze Zeit oder stundenweise, die Pflege oder Betreuung Ihres Angehörigen. Dies gilt auch, falls die Pflegeperson erkrankt oder im Urlaub ist. Es steht Ihnen pro Jahr (je nach Pflegestufe) ein bestimmter Betrag für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Dieser kann durch unseren ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen werden. Wird die Verhinderungspflege nicht ausgeschöpft, verfällt dieser Betrag am Ende des Kalenderjahres. 

Unserem Pflegedienst ist ein Lieferservice angeschlossen, der täglich auf Wunsch warmes Essen ins Haus bringt. Jeden Tag kann zwischen Normal-, Schon-, Diabetiker- oder cholesterinarmer Kost ausgewählt werden. Zu bestimmten Anlässen gibt es auch Sonderaktionen, etwa in der Spargelzeit oder an den Weihnachtsfeiertagen. > TODO Link

  • Wundversorgung 

Für die Behandlung von Wunden verfügen wir über zertifizierte Wundversorger, die mit uns über einen Kooperationsvertag zusammenarbeiten. 

  • Palliativversorgung 

Auch mit dem Hospizverein Forchheim arbeiten wir eng zusammen. 
Des Weiteren verfügen wir bei der AWO Forchheim über Palliativfachkräfte die zur Behandlung, Pflege und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen zur Verfügung stehen. 
Zudem stehen wir in engen Kontakt mit einem ambulanten Palliativdienst, den wir bei Bedarf hinzuziehen. 

Leistungen, die nicht im Rahmen der Kranken- oder Pflegekassen finanziert werden, können Sie privat in Anspruch nehmen. Diese werden individuell mit Ihnen vereinbart. Sie bekommen selbstverständlich vor Beginn der Leistungen eine Kostenvoranschlag über die vereinbarten Dienstleistungen. 

Vertragliche Vereinbarungen

Der ambulante Pflegedienst der AWO Forchheim schließt mit Ihnen einen Vertrag über die Leistungen der häuslichen Pflege ab. Mit dem Vertrag werden Umfang, Finanzierung und die Bedingungen der Leistungserbringung geregelt. 

Bei Vorliegen der Voraussetzungen könne wir durch unseren Versorgungsvertrag mit allen Krankenkassen, Pflegekassen sowie den Sozialhilfeträgern abrechen. 

Unsere Pflegedienstleitung berät Sie ausführlich und stellt Ihnen einen individuellen Behandlungsplan zusammen, der genau Ihren Bedürfnissen entspricht.  

Übrigens – Wir werden jedes Jahr durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen und Pflegekassen in unserer täglichen Arbeit überprüft. Bewertet werden unter anderem unsere pflegerischen Leistungen, ärztlich verordnete pflegerische Leistungen, Dienstleistung und Organisation unseres Pflegedienstes sowie die Zufriedenheit unserer Kunden. 
Unseren MDK Prüfbericht 2020 finden Sie bei den Downloads.

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Fragen und Antworten zum Thema

Das sind zusätzlich Leistungen ab dem Pflegegrad 1. 
Diese nennen sich Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 B SGB XI. 
Ab dem Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf 125,00 Euro monatlich. 
Diese können für die Alltagsbetreuung u. für haushaltsnahe Dienste über einen Pflegedienst  zusätzlich in Anspruch genommen werden.   
Sollten Sie nur den Pflegegrad 1 erhalten haben, könnten Sie diesen Betrag auch für  Hilfe bei der Körperpflege verwenden. 

Gerne beraten wir Sie unverbindlich in einem persönlichen Gespräch.
Zugleich muss ein Einstufungsantrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden.
Danach stellt der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) den Umfang der Pflegebedürftigkeit fest. Der Termin der Begutachtung wird Ihnen von der Krankenkasse mitgeteilt. Zusätzlich bekommen Sie ein Tagebuch, indem Sie schon vorab Ihre benötigten Verrichtungen an Unterstützung eintragen können.
Die Begutachtung findet bei Ihnen Zuhause statt. Hilfreich ist es, wenn die pflegende Person oder Ihr Pflegedienst auch anwesend sind.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch schon Hilfe bei der Pflege vor der Begutachtung an.

Wir haben ein Team aus Mitarbeiterrinnen der Hauswirtschaft und Betreuung.  
Im Falle einer Einstufung können wir Sie dahin gehend unterstützen.  
hier

Die Krankenkasse fordert je nach Pflegegrad diese Beratungseinsätze nach § 37.3, B SGB XI. Diese führen wir je nach Pflegegrad Viertel oder Halbjährlich durch.  Dieser dient zur Beratung für Sie und Ihre pflegenden Angehörigen und zur  Qualitätssicherung. Dieser Beratungseinsatz wird von uns direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet und ist für Sie kostenlos.  

Für den Ersatz von Pflegepersonen wegen Urlaub, Krankheit usw. stehen jedem  Pflegebedürftigen Leistungen bis zu 1612,00 Euro im Jahr zu. Das nennt sich  Verhinderungspflege. Sie müssen dafür bei ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen.  

Die Verhinderungspflege kann auch für Stundenweise Verhinderung zur Entlastung der  pflegenden Angehörigen, das ganze Jahr in Anspruch genommen werden.  

Gerne stehen wir Ihnen für die Beratung und Durchführung der Stundenweise Verhinderungspflege zur Verfügung.  

Es gibt Häusliche Schulungskurse nach § 45 SGB XI.
Unser geschultes Personal führt diese Kurse individuell nach ihrem Bedarf in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen durch. Es wird Ihnen z. B. gezeigt, wie Sie Ihren Angehörigen im Bett drehen oder hochziehen können.
Die Kosten dafür übernimmt nach Antrag die Pflegekasse des Pflegebedürftigen.

Als Partner der Ärzte und Krankenkassen führen wir Fachgerecht nach ärztlicher  Verordnung z.B. Injektionen, Herrichten von Medikamenten, Wundversorgung unter  Einbeziehung von Wundmanagern usw. durch. Diese Leistungen werden von der  Krankenkasse übernommen und nicht über ihr Pflegegeld abgerechnet.  

Bei einem zeitnahen Hausbesuch entwickeln wir mit Ihnen einen persönlichen  Pflege- und Versorgungsplan, Kostenvoranschlag plus Pflegevertrag. 

Die Leistungen beinhalten Körperpflege, medizinische Behandlung sowie Betreuung und haushaltsnahe Dienstleistungen.  

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Gleichheit gründet in der gleichen Würde aller Menschen.

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