AWO Betreuungen
wenn ich meine Angelegenheiten mal nicht (mehr) selbst regeln kann
Was bedeutet Betreuung?
Rechtliche Grundlage unserer Arbeit ist das Betreuungsgesetz §1814ff BGB, das die Rechtsstellung der Betroffenen stärkt.
Betreuung bedeutet nicht Entmündigung!
Aufgabe von Betreuern und Betreuerinnen ist es, den Betreuten eine weitgehend selbständige Lebensführung und die Wahrnehmung ihrer sozialen und rechtlichen Belange zu ermöglichen.
Das Wohl, die Individualität und die Wünsche des Betreuten stehen für uns an erster Stelle. Der Aufbau eines beiderseitigen Vertrauensverhältnisses durch den persönlichen Kontakt und das Gespräch mit dem Betroffenen ist dabei ebenso wichtig wie der Aufbau eines funktionierenden Netzwerkes.
Betreuerinnen und Betreuern werden vom Betreuungsgericht nur die Aufgabenkreise übertragen, für die der Betroffene Unterstützung braucht (z.B. Gesundheitsfürsorge, Vermögensfürsorge…).
Wer wird betreut?
Eine Betreuung kann für jeden erwachsenen Menschen eingerichtet werden.
Entscheidend ist jedoch, dass jemand „aufgrund einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten (ganz oder teilweise) nicht besorgen kann“. Hier kann eine Betreuung sinnvoll sein, wenn nicht bereits vorher Vollmachten erteilt wurden oder andere, ebenso gute Möglichkeiten der Hilfe, z.B. durch soziale Dienste, bestehen.
Betreuung betrifft aber nicht nur ältere, demente Mitbürger, auch ein Unfall, eine anhaltende psychische Krise oder die Folgen einer Suchterkrankung können z.B. dazu führen, dass man aus der Bahn geworfen wird und Unterstützung benötigt um sein Leben wieder zu organisieren.
Wer kann Betreuerin bzw. Betreuer werden?
Betreuerinnen und Betreuer werden durch das Betreuungsgericht bestimmt. Dies können Angehörige, Freunde oder Nachbarn des Betroffenen sein. Aber auch solche Bürgerinnen und Bürger kommen in Frage, die bereit sind, sich ehrenamtlich für einen Mitmenschen zu engagieren.
Wir brauchen Sie!
Fragen zur Betreuung? Wir bieten
- Beratung von ehrenamtlichen Betreuern
- Beratung zu allen Fragen des Betreuungsrechts
- Stammtisch für ehrenamtliche BetreuerInnen
- Vorträge und Ausstellungen zum Thema Betreuungsrecht/Vorsorgevollmacht (können angefordert werden)
Unser Team
Fragen und Antworten zum Thema
- Der Vermögensfreibetrag (Sparvermögen) liegt derzeit bei 5000,00€. Liegt das Vermögen darüber werden gesetzlich festgelegte pauschalierte Kosten angesetzt.
siehe Verlinkung zu Vergütungstabelle C
Der Betreuungsverein bietet einen „Stammtisch für ehrenamtliche Betreuer“ an zum Austausch und Vermittlung von Informationen rund um das Thema Betreuung – aktuelle Termine finden Sie unter Aktuelles/Veranstaltungen
- Die hauptamtlichen Betreuerinnen des Betreuungsvereins informieren und beraten zu individuellen und allgemeinen Fragen bei einer Betreuung.
–> Verlinkung zu Seite BTV-Unser Team
- Die hauptamtlichen Betreuerinnen des Betreuungsvereins geben gerne Auskunft
–> Verlinkung zu Seite BTV-Unser Team
Echt AWO
Wir streiten für eine demokratische Gesellschaft in Vielfalt und begegnen allen Menschen mit Respekt.