AWO Vormundschaften und Pflegschaften
Unsere Angebote
Für Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig sind, übernehmen in der Regel die Eltern die Fürsorge und die Verantwortung. Sind die Eltern aus irgendwelchen Gründen verhindert oder nicht in der Lage diese Aufgabe zu übernehmen betraut in solchen Fällen das Familiengericht einen Vormund mit dieser Aufgabe.
Der Vormund ist der rechtliche Vertreter des Kindes oder des Jugendlichen und soll für dessen Wohlergehen sorgen.
Wird den Eltern nur ein Teil der elterlichen Verantwortung / elterlichen Sorge entzogen, dann spricht man von einer Pflegschaft.
„Der Vormund hat mit dem Mündel persönlichen Kontakt zu halten..“ (§1793 Abs.1a BGB-E) und „Der Vormund hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten.“ ( §1800 Satz2 BGB-E).
Das Familiengericht hat die Aufgabe die Einhaltung der persönlichen Kontakte des Vormundes mit dem Mündel zu überwachen.
Ein besonderer Schwerpunkt des Betreuungsvereins
ist der Bereich der Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA).
Hierbei stehen die Begleitung im Asylverfahren, Spracherwerb, schulische und gesundheitliche Angelegenheiten sowie verschiedenste Integrationsmaßnahmen und der regelmäßige persönliche Kontakt im Vordergrund.
Eine gute Netzwerkarbeit zwischen allen Beteiligten( Jugendamt/ Schule/ Wohngruppe, Vormundschaftsgericht..) ist dabei unabdingbar.
Unsere Vormündinnen im Verein sind
Fragen und Antworten zum Thema
Wenn die Eltern verhindert sind die elterliche Sorge oder Teile davon auszuüben oder die elterliche Sorge vom Vormundschaftsgericht ganz entzogen wurde.
Das Familiengericht
Der Vormund hat die gesetzliche Vertretung für minderjährige Kinder und Jugendliche und kümmert sich um die Sicherstellung von Pflege und Erziehung durch monatliche persönliche Kontakte.
Echt AWO
Gerechtigkeit herrscht, wenn jeder Mensch frei ist, gemeinschaftlich handelt und die gleichen Chancen im Leben hat.