AWO Fachstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit
Fachstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit
Im März 2024 startete das neue Modellprojekt „Fachstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit“ der Arbeiterwohlfahrt in Forchheim.
Neben Betroffenen von Wohnungslosigkeit können sich auch die Kommunen im Landkreis mit individuellen Fragen und Bedarfen an uns wenden.
Das Beratungsangebot ist kostenfrei und freiwillig!
Hilfe für Betroffene
Sie wohnen in der Stadt oder dem Landkreis Forchheim und es besteht die Gefahr, dass Sie Ihre Wohnung verlieren z. B. durch Mietschulden oder eine Räumungsklage. Dann melden Sie sich direkt bei uns!
Wir unterstützen Sie
- wenn Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung droht (z. B. durch Kündigung oder Zwangsräumung)
- wenn Sie Ihre Miete nicht (mehr) bezahlen können
- wenn das Jobcenter oder das Landratsamt Ihre Miete nicht mehr übernimmt
- im Umgang mit Mietschulden und SCHUFA-Einträgen
- bei klärenden Gesprächen mit Vermietern, Wohnungsbaugenossenschaften und Energieunternehmen
- im Umgang mit Ämtern und Institutionen
- bei persönlichen und sozialen Angelegenheiten, die das Mietverhältnis belasten
Ziel der Beratung:
Bevor aus den unterschiedlichsten Gründen ein Verlust der Wohnung droht, können mit Hilfe einer frühzeitigen Beratung und einer Zusammenarbeit mit relevanten Kooperationspartner und Einrichtungen Lösungen gefunden werden. Ziel soll es sein, das bestehende Mietverhältnis weiterhin zu erhalten oder eine für Sie passende Wohnalternative zu finden und somit eine Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft zu vermeiden.
Telefonische Erreichbarkeit
Dienstag bis Donnerstag 10.00 – 15.00 Uhr
+ Beratungstermine nach Vereinbarung
Adresse Beratungsbüro
Hornschuchallee 22
91301 Forchheim
Projektkoordinatorin
Lisa Herfurth
Sozialpädagogin B.A.
Mobil: 0157 585 162 76
Das Modellprojekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales im Rahmen des Aktionsplans „Hilfe bei Obdachlosigkeit“ gefördert.
Fragen und Antworten zum Thema
Wenn Ihnen der Wohnungsverlust droht oder sie bereits Ihre Wohnung verloren haben und in der Stadt oder dem Landkreis Forchheim wohnen. Rufen Sie gerne bei uns an!
Wir können Sie nicht an Wohnungen vermitteln oder Wohnungen für Sie suchen. Wir können Sie lediglich fachlich begleiten. Der AWO steht kein eigener Wohnraum zur Verfügung.
Bei tiefgreifenderen Fragen beraten wir nicht mehr selbst, sondern vermitteln bei Bedarf an Fachstellen wie z. B. an eine Rechtsberatung oder Schuldnerberatung weiter.
Wohnungslos sind Menschen, die keinen festen Wohnsitz haben und häufig bei Freunden oder bei Familie übernachten.
Menschen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, haben ebenfalls keinen festen Wohnsitz und zudem keine Möglichkeit bei Menschen aus ihrem Netzwerk unterzukommen. Sie übernachten im Freien, im öffentlichen Raum oder in Notunterkünften.
Nein. Leider können wir keine Beratung für Betroffene aus anderen Gemeinden oder Städten anbieten. Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde vor Ort.
- Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde, in der Sie bisher wohnen.
- Die Stadt oder Gemeinde muss eine einfache Unterkunft stellen (Bett, Waschgelegenheit, Toilette)
- Bewohner*innen aus Forchheim müssen sich beim Liegenschaftsamt der Stadt Forchheim (Tel.: 09191/714-258) obdachlos melden.
Bringen Sie am besten alle wichtigen Dokumente zum Beratungstermin mit, wie zum Beispiel;
- Mietvertrag
- Kündigungsschreiben
- Räumungsklage
- Zahlungsaufforderungen
- Leistungsbescheide
- usw.
Wir nehmen uns die Zeit alle notwendigen Unterlagen gemeinsam mit Ihnen durchzuschauen.
Echt AWO
Wir kümmern uns – Hilfe zur Selbsthilfe ist für viele Menschen oft der erste Schritt in ein besseres Leben.