AWO Fachstelle für jugendrichterliche Weisungen

Ansprechpartner

Ein Mann lächelt in die Kamera
Dietmar Schuberth
Fachbereichsleitung Straffälligen - und Wohnungsnothilfe

TEL 09191 703 447
FAX 09191 163 049
MOBIL 0152 082 709 55

Angebot des Fachdienstes

Beim Fachdienst für jugendrichterliche Weisungen kümmern sich unsere Betreuungshelfer*innen um Jugendliche, von denen die meisten straffällig in Erscheinung getreten sind (ausgenommen Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von Schulversäumnissen).

Der überwiegende Teil der Weisungen nach § 10 JGG wird während einer Gerichtsverhandlung von den Mitarbeiter*innen der Jugendgerichtshilfe des Amtes für Jugend, Familie und Senioren angeregt und als richterliche Weisung zugewiesen.

Nach der Gerichtsverhandlung erfolgen Vereinbarungen über gewünschte Ziele, Inhalte und Durchführung der Weisungen. Diese finden zwischen den jeweiligen Mitarbeiter*innen der Jugendgerichtshilfe als Auftraggeber, den Betreuungshelfer*innen der AWO und natürlich den Jugendlichen statt.

Bei ihrer Arbeit orientieren sich unsere Mitarbeiter*innen an den in der „Bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft für ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (BLAG)“ und der „Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Fachstellen zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit (AGV)“ entwickelten Qualitätsstandards.

Unser Hilfeangebot im Rahmen des § 10 JGG umfasst

  • Betreuungsweisungen
  • Gesprächsweisungen
  • Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren
  • Soziale Projektarbeiten (Gruppenarbeiten)
  • Vermittlung von Jugendlichen und Heranwachsenden in gemeinnützige Arbeit

Die Themen unserer sozialpädagogischen Arbeit sind u. a.

  • die Auseinandersetzung mit der begangenen Straftat und deren Folgen
  • die Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche
  • die Beratung bei vorliegender Suchtproblematik
  • die Unterstützung bei der Erweiterung sozialer Kompetenzen
  • die Entwicklung von Zukunftsperspektiven
  • Die Unterstützung bei der Regulierung von Schulden

Wichtigstes Ziel unserer Arbeit ist die Verhinderung weiterer Straffälligkeit

Ansprechpartner*innen bei der AWO Forchheim:

Ein junger Mann unterhält sich mit einem älteren Mann, der dabei auf einem Schreibboard etwas notiert. - AWO Forchheim
Vier junge Erwachsene halten die Fäuste zusammen. - AWO Forchheim
Junge Erwachsene sitzen in einem Stuhlkreis und hören einem Mann zu der spricht. - AWO Forchheim

Fragen und Antworten zum Thema

Die Betreuungsweitung ist ein sozialpädagogische Langzeitmaßnahme (meist 6 Monate) für Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren. Wöchentlich finden in der Regel mindestens ein, bei Bedarf auch mehrere Gespräche zwischen den Jugendlichen und den zuständigen Mitarbeiter*innen des Fachdienstes statt. Die Gesprächsweisung hingegen ist eine Kurzzeitmaßnahme mit meist nur 3 bis 5 Gesprächsterminen. Es steht nur ein Thema im Mittelpunkt der Gesprächsweisung, z. B. der Konsum von Suchtmitteln

Bei einem Täter-Opfer Ausgleich handelt es sich um ein außergerichtliches Verfahren, welches die Staatsanwaltschaft vorschlägt. Es soll eine außergerichtliche Schlichtung zwischen Täter und Opfer erzielt werden. Hierbei finden Einzelgespräche mit den oben genannten und wenn möglich auch ein gemeinsames Gespräch statt. Ziel des TOA ist es – im Beisein eines Mediators unseres Fachdienstes – eine Form der Wiedergutmachung einer Straftat von Seiten des Täters dem Opfer gegenüber zu erzielen. In Ausnahmefällen kann ein Täter-Opfer Ausgleich durch das Gericht auferlegt werden. Der Ablauf ist ähnlich.

Bei der Sozialen Projektarbeit finden nicht nur Einzelgespräche, sondern vor allem Gruppengespräche statt, Die Teilnehmer haben meist dieselbe Straftat begangen und sollen sich in der Gruppe damit auseinandersetzen. Meist ist auch ein Besuch einer „einschlägigen Einrichtung“ Teil des Sitzungsverlaufs.

Je nach Aktenlage und Weisungsform kann dies z. B. zu einem klärenden Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter des Amtes für Jugend, Familie und Senioren, als Auftraggeber, führen, oder auch direkt zur vorzeitigen Beendigung der Weisung wegen Nichterfüllung. Eine Nichterfüllung der Weisung kann wiederum die Verhängung von Ungehorsamsarrest durch das Gericht zur Folge haben.

Beauftragt wird die AWO durch das Amt für Jugend, Familie und Senioren in Forchheim.  Es finden z. B. bei einer Betreuungsweisung zu Beginn der Weisung Vereinbarungen über gewünschte Ziele und Inhalte der Gespräche zwischen den Jugendlichen, den jeweiligen Mitarbeiter*innen der Jugendgerichtshilfe, und den Betreuungshelfer*innen des Fachdienstes statt. 

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März 2024
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Hornschuchallee 22  
91301 Forchheim