Bei Krankheit muss der Einsatzstelle und dem Fachdienst unverzüglich eine Krankmeldung vorgelegt werden und beide o. g. telefonisch, oder per mail über die Erkrankung informiert werden.
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Bei Krankheit muss der Einsatzstelle und dem Fachdienst unverzüglich eine Krankmeldung vorgelegt werden und beide o. g. telefonisch, oder per mail über die Erkrankung informiert werden.