Grundsätzlich kann (je nach Aktenlage) eine Nichterfüllung von Weisungen und Auflagen die Verhängung von Ungehorsamsarrest oder einer Ersatzfreiheitsstrafe, eine Inhaftierung, oder die Erhebung einer öffentlichen Klage zur Folge haben.
Grundsätzlich kann (je nach Aktenlage) eine Nichterfüllung von Weisungen und Auflagen die Verhängung von Ungehorsamsarrest oder einer Ersatzfreiheitsstrafe, eine Inhaftierung, oder die Erhebung einer öffentlichen Klage zur Folge haben.
AWO FORCHHEIM