Grundsätzlich kann (je nach Aktenlage) eine Nichterfüllung von Weisungen und Auflagen die Verhängung von Ungehorsamsarrest oder einer Ersatzfreiheitsstrafe, eine Inhaftierung, oder die Erhebung einer öffentlichen Klage zur Folge haben.
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Grundsätzlich kann (je nach Aktenlage) eine Nichterfüllung von Weisungen und Auflagen die Verhängung von Ungehorsamsarrest oder einer Ersatzfreiheitsstrafe, eine Inhaftierung, oder die Erhebung einer öffentlichen Klage zur Folge haben.