FAQ

Je nach Aktenlage und Weisungsform kann dies z. B. zu einem klärenden Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter des Amtes für Jugend, Familie und Senioren, als Auftraggeber, führen, oder auch direkt zur vorzeitigen Beendigung der Weisung wegen Nichterfüllung. Eine Nichterfüllung der Weisung kann wiederum die Verhängung von Ungehorsamsarrest durch das Gericht zur Folge haben.