FAQ

Bei einem Täter-Opfer Ausgleich handelt es sich um ein außergerichtliches Verfahren, welches die Staatsanwaltschaft vorschlägt. Es soll eine außergerichtliche Schlichtung zwischen Täter und Opfer erzielt werden. Hierbei finden Einzelgespräche mit den oben genannten und wenn möglich auch ein gemeinsames Gespräch statt. Ziel des TOA ist es – im Beisein eines Mediators unseres Fachdienstes – eine Form der Wiedergutmachung einer Straftat von Seiten des Täters dem Opfer gegenüber zu erzielen. In Ausnahmefällen kann ein Täter-Opfer Ausgleich durch das Gericht auferlegt werden. Der Ablauf ist ähnlich.