FAQ

Die Betreuungsweitung ist ein sozialpädagogische Langzeitmaßnahme (meist 6 Monate) für Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren. Wöchentlich finden in der Regel mindestens ein, bei Bedarf auch mehrere Gespräche zwischen den Jugendlichen und den zuständigen Mitarbeiter*innen des Fachdienstes statt. Die Gesprächsweisung hingegen ist eine Kurzzeitmaßnahme mit meist nur 3 bis 5 Gesprächsterminen. Es steht nur ein Thema im Mittelpunkt der Gesprächsweisung, z. B. der Konsum von Suchtmitteln