Nein, die Meldung an das Gericht erfolgt durch unseren Fachdienst. Wir erkundigen uns regelmäßig und spätestens zum Fristablauf, ob die gemeinnützige Arbeit abgeleistet wurde.
Startseite > Straffälligenhilfe > Muss ich die vollständige Ableistung meiner Arbeitsstunden dem Gericht selbst melden?
Nein, die Meldung an das Gericht erfolgt durch unseren Fachdienst. Wir erkundigen uns regelmäßig und spätestens zum Fristablauf, ob die gemeinnützige Arbeit abgeleistet wurde.