Hat man sich für die Teilnahme in der offenen Ganztagsschule entschieden, besteht im Umfang der Anmeldung eine Anwesenheits- und Teilnahmepflicht über das gesamte Schuljahr hinweg. Die Anmeldung muss demnach verbindlich für das Schuljahr erfolgen.
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Hat man sich für die Teilnahme in der offenen Ganztagsschule entschieden, besteht im Umfang der Anmeldung eine Anwesenheits- und Teilnahmepflicht über das gesamte Schuljahr hinweg. Die Anmeldung muss demnach verbindlich für das Schuljahr erfolgen.