FAQ

Für den Ersatz von Pflegepersonen wegen Urlaub, Krankheit usw. stehen jedem  Pflegebedürftigen Leistungen bis zu 1612,00 Euro im Jahr zu. Das nennt sich  Verhinderungspflege. Sie müssen dafür bei ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen.  

Die Verhinderungspflege kann auch für Stundenweise Verhinderung zur Entlastung der  pflegenden Angehörigen, das ganze Jahr in Anspruch genommen werden.  

Gerne stehen wir Ihnen für die Beratung und Durchführung der Stundenweise Verhinderungspflege zur Verfügung.