Die Krankenkasse fordert je nach Pflegegrad diese Beratungseinsätze nach § 37.3, B SGB XI. Diese führen wir je nach Pflegegrad Viertel oder Halbjährlich durch. Dieser dient zur Beratung für Sie und Ihre pflegenden Angehörigen und zur Qualitätssicherung. Dieser Beratungseinsatz wird von uns direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet und ist für Sie kostenlos.