FAQ

Gerne beraten wir Sie unverbindlich in einem persönlichen Gespräch.
Zugleich muss ein Einstufungsantrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden.
Danach stellt der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) den Umfang der Pflegebedürftigkeit fest. Der Termin der Begutachtung wird Ihnen von der Krankenkasse mitgeteilt. Zusätzlich bekommen Sie ein Tagebuch, indem Sie schon vorab Ihre benötigten Verrichtungen an Unterstützung eintragen können.
Die Begutachtung findet bei Ihnen Zuhause statt. Hilfreich ist es, wenn die pflegende Person oder Ihr Pflegedienst auch anwesend sind.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch schon Hilfe bei der Pflege vor der Begutachtung an.