FAQ

Das sind zusätzlich Leistungen ab dem Pflegegrad 1. 
Diese nennen sich Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 B SGB XI. 
Ab dem Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf 125,00 Euro monatlich. 
Diese können für die Alltagsbetreuung u. für haushaltsnahe Dienste über einen Pflegedienst  zusätzlich in Anspruch genommen werden.   
Sollten Sie nur den Pflegegrad 1 erhalten haben, könnten Sie diesen Betrag auch für  Hilfe bei der Körperpflege verwenden.