Das sind zusätzlich Leistungen ab dem Pflegegrad 1.
Diese nennen sich Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 B SGB XI.
Ab dem Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf 125,00 Euro monatlich.
Diese können für die Alltagsbetreuung u. für haushaltsnahe Dienste über einen Pflegedienst zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Sollten Sie nur den Pflegegrad 1 erhalten haben, könnten Sie diesen Betrag auch für Hilfe bei der Körperpflege verwenden.