Fragen und Antworten

Fragen und Antworten zum Thema Senioren

Eine Kündigungsfrist gibt es nicht.  

Das Essen kann kurzfristig mit einer Vorlaufzeit von 1-2 Tagen bestellt werden 

Essen kann auch nur an einzelnen Tagen bestellt werden 

Das Essen wird in Thermo Boxen geliefert 

Das Essen wird durch die Fa. Apetito angeliefert 

Auf Wunsch kann ein Wohnungsschlüssel an uns übergeben werden 

Gerne kann die Bestellung per E-Mail erfolgen 

Es kann auch Essen von einem anderen Tag ausgewählt werden 

Sie können von bis zu 3 Essen pro Tag auswählen 

Gesamtes Stadtgebiet Forchheim, Eggolsheim, Hausen, Heroldsbach, Wimmelbach 

Das Essen besteht aus einer Hauptspeise 

Das Essen wird nach Einteilung im Tourenplan ausgefahren. Uhrzeit kann erfragt werden bei Bekanntgabe der Wohnadresse 

Es gibt Häusliche Schulungskurse nach § 45 SGB XI.
Unser geschultes Personal führt diese Kurse individuell nach ihrem Bedarf in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen durch. Es wird Ihnen z. B. gezeigt, wie Sie Ihren Angehörigen im Bett drehen oder hochziehen können.
Die Kosten dafür übernimmt nach Antrag die Pflegekasse des Pflegebedürftigen.

Das sind zusätzlich Leistungen ab dem Pflegegrad 1. 
Diese nennen sich Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 B SGB XI. 
Ab dem Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf 125,00 Euro monatlich. 
Diese können für die Alltagsbetreuung u. für haushaltsnahe Dienste über einen Pflegedienst  zusätzlich in Anspruch genommen werden.   
Sollten Sie nur den Pflegegrad 1 erhalten haben, könnten Sie diesen Betrag auch für  Hilfe bei der Körperpflege verwenden. 

Für den Ersatz von Pflegepersonen wegen Urlaub, Krankheit usw. stehen jedem  Pflegebedürftigen Leistungen bis zu 1612,00 Euro im Jahr zu. Das nennt sich  Verhinderungspflege. Sie müssen dafür bei ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen.  

Die Verhinderungspflege kann auch für Stundenweise Verhinderung zur Entlastung der  pflegenden Angehörigen, das ganze Jahr in Anspruch genommen werden.  

Gerne stehen wir Ihnen für die Beratung und Durchführung der Stundenweise Verhinderungspflege zur Verfügung.  

Die Krankenkasse fordert je nach Pflegegrad diese Beratungseinsätze nach § 37.3, B SGB XI. Diese führen wir je nach Pflegegrad Viertel oder Halbjährlich durch.  Dieser dient zur Beratung für Sie und Ihre pflegenden Angehörigen und zur  Qualitätssicherung. Dieser Beratungseinsatz wird von uns direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet und ist für Sie kostenlos.  

Wir haben ein Team aus Mitarbeiterrinnen der Hauswirtschaft und Betreuung.  
Im Falle einer Einstufung können wir Sie dahin gehend unterstützen.  
hier

Als Partner der Ärzte und Krankenkassen führen wir Fachgerecht nach ärztlicher  Verordnung z.B. Injektionen, Herrichten von Medikamenten, Wundversorgung unter  Einbeziehung von Wundmanagern usw. durch. Diese Leistungen werden von der  Krankenkasse übernommen und nicht über ihr Pflegegeld abgerechnet.  

Bei einem zeitnahen Hausbesuch entwickeln wir mit Ihnen einen persönlichen  Pflege- und Versorgungsplan, Kostenvoranschlag plus Pflegevertrag. 

Die Leistungen beinhalten Körperpflege, medizinische Behandlung sowie Betreuung und haushaltsnahe Dienstleistungen.  

Gerne beraten wir Sie unverbindlich in einem persönlichen Gespräch.
Zugleich muss ein Einstufungsantrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden.
Danach stellt der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) den Umfang der Pflegebedürftigkeit fest. Der Termin der Begutachtung wird Ihnen von der Krankenkasse mitgeteilt. Zusätzlich bekommen Sie ein Tagebuch, indem Sie schon vorab Ihre benötigten Verrichtungen an Unterstützung eintragen können.
Die Begutachtung findet bei Ihnen Zuhause statt. Hilfreich ist es, wenn die pflegende Person oder Ihr Pflegedienst auch anwesend sind.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch schon Hilfe bei der Pflege vor der Begutachtung an.

Fragen und Antworten zum Thema Kinder, Jugend, Familie

Direkt nach der Anmeldung der Reise und der Rückbestätigung durch die AWO Forchheim wird eine Verwaltungspauschale fällig. Diese wird im Falle einer Stornierung der Reise nicht rückerstattet.

Die Verwaltungspauschale beträgt bei

  • der einwöchigen Reise: 120 Euro
  • der zweiwöchigen Reise: 240 Euro

Ebenso wird kurz nach der Buchung eine Anzahlung in Höhe von 200 Euro fällig.

Der restliche Betrag wird ca. vier bis sechs Wochen vor Reisebeginn fällig.

Nein, im Preis ist keine Reiserücktrittversicherung enthalten.

Wir raten dringend dazu, eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen, die alle etwaigen Vorkommnisse abdeckt.

Ja, während der Reise gibt es einen 24-Stunden-Notfallbereitschaft durch die Reisebegleiter*innen.

Die Mindestbuchungszeit liegt bei 20 Stunden pro Woche (Buchungskategorie 4-5 Stunden). 

Eine Betreuung für die Kinder wird angeboten. Ausnahme sind die Schließzeiten der jeweiligen Einrichtung.   

Ja, es gibt es ein Vorschulangebot.   

Ja, es werden Wickelkinder aufgenommen.  

Im Waldkindergarten hat der Bauwagen eine Toilette und eine weitere Nottoilette ist im Wald vorhanden.   

Genau Informationen über die Elternbeiträge erhalten sie hier 
Für Eltern ermäßigt sich der Beitrag um 100€ mit dem Stichtagsprinzip zu 1. September.  
Eine Übernahme der Kosten durch das Landratsamt oder das Job Center ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte sprechen sie uns darauf an.  

Genaue Informationen über die Bring- und Abholzeiten erfahren sie hier  

In unserem Waldkindergarten werden wir täglich von einem Cateringunternehmen beliefert.   

Die Anmeldung kann ganzjährig erfolgen, sofern freie Kitaplätze vorhanden sind. Dennoch richten wir uns nach den Anmeldetagen der Gemeinde Heroldsbach für einen Kitaplatz ab September.  

Sie können ihr Kind bei der jeweiligen Kita direkt anmelden. Nehmen sie hierzu Kontakt mit unserer Leitung auf. Sie können auch ganzjährig eine Voranmeldung abgeben. 

Die Mindestbuchungszeit liegt bei 20 Stunden pro Woche (Buchungskategorie 4-5 Stunden). 

Eine Betreuung für die Kinder wird angeboten. Ausnahme sind die Schließzeiten der Einrichtung.  

Ja, es gibt ein Vorschulangebot.

Ja, Wickelkinder werden aufgenommen. 

Genaue Informationen über die Elternbeiträge entnehmen Sie bitte der Tabelle.

Für Eltern ermäßigt sich der Beitrag um 100€ mit dem Stichtagsprinzip zu 1. September. 

Eine Übernahme der Kosten durch das Landratsamt oder das Job Center ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte sprechen sie uns darauf an. 

In unserem Kinderhaus werden wir täglich von einem Cateringunternehmen beliefert.  
Wir bieten kein Schweinefleisch an. Es besteht immer die Möglichkeit ein vegetarisches Gericht zu buchen. 

Die Anmeldung kann ganzjährig erfolgen, sofern freie Kitaplätze vorhanden sind. Dennoch richten wir uns nach den Anmeldetagen der Stadt Forchheim für einen Kitaplatz ab September. 

Sie können ihr Kind direkt bei der Kita anmelden. Nehmen sie hierzu Kontakt mit unserer Leitung auf. Sie können auch ganzjährig eine Voranmeldung abgeben. 

Die Mitarbeiter*innen der Jugendsozialarbeit an Schulen sind keine Angestellten der Schule. Sie sind daher keine Ansprechpartnerinnen für disziplinarische schulische Belange oder Noten.  

Zudem sind die Mitarbeiter*innen keine Angestellten des Amtes für Jugend, Familien und Senioren. Sie beraten und unterstützen immer zum Wohl des Kindes. 

Um gute Arbeit leisten zu können, ist eine vertrauliche Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter*Innen der Schule (Lehrkräfte, Ganztagesbetreuung …) wichtig. Daher findet eine wechselseitige Weitergabe von Daten im Rahmen des Austausches über alltägliche Vorkommnisse statt (außer sie widersprechen diesem).

Ihre Daten werden stets vertraulich und sorgfältig behandelt. Mit Hilfe einer individuellen Schweigepflichtsentbindung können Sie selbst bestimmen über welche Themen und mit welchen externen Beteiligten (wie zum Beispiel Lehrkräfte) die JaS – Fachkräfte sprechen dürfen.

  • Martin Grundschule Forchheim (hier)
  • Grundschule Burk/Buckenhofen Forchheim (hier)
  • Anna Grundschule Forchheim  (hier)
  • Mittelschule Gößweinstein (hier)
  • Mittelschule Eggolsheim (hier)

Für Kinder und Jugendliche:  

Wenn diese Sorgen und Nöte haben können sie sich vertrauensvoll an die jeweilige JaS-Fachkraft wenden. Diese hat ein eigenes Büro im Schulgebäude und berät anonym. Bei einer engeren Zusammenarbeit finden unter anderem spielerische Einzel- und Gruppenkontakte statt. Aber auch Projekte, wie z.B. bei Streitschlichtung, Umgang mit Mobbing und/oder Schulängsten oder zur Förderung der Integration finden statt.  

Für die Erziehungsberechtigten: 

JaS ist hier ein*e neutrale  Ansprechpartner*in. Anlässe für eine Beratung und Begleitung können z.B. sein: Erziehungsfragen, soziale oder familiäre Herausforderungen, Schulschwierigkeiten des Kindes, Vermittlung von Unterstützungsangeboten und Hilfestellung beim Ausfüllen von Formularen.  

An Schüler*innen, sowie deren Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte sowie weitere Bezugspersonen der Schüler*innen.  

JaS richtet sich an DICH als Schüler*in, wenn du … 

  • Ärger mit Mitschüler*innen oder Freund*innen, 
  • Stress zu Hause, 
  • Probleme mit Lehrkräften 
  • Schulschwierigkeiten 
  • Fragen zu Bewerbung, Ausbildung und Beruf hast 
  • einfach mal jemanden zum Reden brauchst 

JaS richtet sich an SIE als Erziehungsberechtigte, wenn Sie … 

  • sich Sorgen um Ihr Kind machen 
  • Probleme zu Hause, in der Schule oder in der Freizeit bei Ihrem Kind beobachten 
  • Fragen zur Entwicklung und Erziehung Ihres Kindes haben 
  • Sie Unterstützung bei Lehrergesprächen oder in der Vermittlung mit anderen Behörden benötigen 
  • Fragen zum Übergang von Schule und Beruf haben 
  • eine neutrale Beratung wünschen 

Die Beratung ist freiwillig, kostenfrei und vertraulich! 

JaS ist eine Leistung der Jugendhilfe und ein freiwilliges, sowie kostenfreies Angebot. Es ist die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Die Jugendsozialarbeiter*innen haben ihr Büro vor Ort an der Schule und sind so für Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte auf kurzem Weg erreichbar.  

Kinder und Jugendliche sollen durch JaS in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden, so dass ihre Chancen auf Teilhabe und eine eigenverantwortliche sowie gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden. Elementar ist hierbei die enge Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, sowie bei Bedarf die Einbeziehung weiterer unterstützender Fachkräfte. 

JaS findet statt in Form von Einzelberatung, Krisenintervention, Projekt- und Gruppenangeboten. 

Ihre Daten werden stets vertraulich und sorgfältig behandelt. Mit Hilfe einer individuellen Schweigepflichtsentbindung können Sie selbst bestimmen über welche Themen und mit welchen externen Beteiligten (wie zum Beispiel Lehrer) die ambulanten Helfer sprechen dürfen. Eine Ausnahme stellt eine Gefährdungssituation dar. Diese muss, nachdem unsere Mitarbeiterinnen mit Ihnen die Situation ausführlich besprochen haben, dann eventuell an die Mitarbeiterinnen des ASD gemeldet werden. Wird die Hilfe zur Erziehung beendet werden alle Daten über Sie von uns gelöscht. 

Die Erfolge sind abhängig von ihrer Mitarbeit und den jeweiligen Hilfebedingungen. Bestenfalls erreichen sie alle vorgegeben Ziele des ASD.  Beispiele hierfür wären eine geeignete Alltagsstrukturierung, die angemessene Aufstellung und Einhaltung von Regeln und Grenzen in der Familie oder eine Verbesserung der Eltern-Kind-Beziehung. 

Es finden ca. alle drei bis sechs Monate Hilfeplangespräche statt, in denen gemeinsam mit den Mitarbeitern des ASD im Amt für Jugend, Familie und Senioren besprochen wird, welche Ziele schon erreicht wurden und wie lange die Hilfe noch benötigt wird. Die ambulanten Erziehungshelfer arbeiten sonst größtenteils selbständig.  

Zu Beginn treffen Sie sich mit ihrer/m zuständigen Mitarbeiter*in des Allgemeinen Sozialdienst im Amt für Jugend, Familien und Senioren. Hierbei werden erste Ziele festgelegt. Mitarbeiter*innen unserer Einrichtung kommen regelmäßig 1-2 die Woche zu Ihnen nach Hause und arbeiten mit Ihnen an den Zielen, die im Vorfeld gemeinsam formuliert wurden. 

Die Hilfe ist für Sie kostenfrei. Die Grundlage bildet jedoch die Genehmigung durch das Amt für Jugend, Familie und Senioren.  

Die Entscheidung liegt beim Allgemeinen Sozialdienst des Amtes für Jugend, Familie und Senioren Forchheim. Bitte wenden Sie sich direkt an die Mitarbeiter: 

(ASD-Flyer.doc (lra-fo.de) 

Sind Sie eine Familie, Kind/Jugendlicher oder Eltern in einer schwierigen Lebenssituation? 

Haben Sie massive Probleme und können diese momentan nicht aus eigener Kraft bewältigen? Dann wenden Sie sich an das Amt für Jugend und Familie Forchheim, welches uns beauftragen kann Sie zu unterstützen. 

 Sind Sie belastet durch: 

• Erziehungsschwierigkeiten 

• Verhaltensauffälligkeiten der Kinder 

• Entwicklungsverzögerung der Kinder 

• Alltagsorganisation 

• Paar- und/ oder Familienkonflikte 

• Trennung/Scheidung/Alleiniges Erziehen 

• Seelische Erkrankung 

• Finanzielle Sorgen/Schulden 

• Ämter- und Behördendschungel 

• Oder betrifft Sie gerade mehreres auf einmal? 

Ambulante Erziehungshilfen sind freiwillige Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. 

Hierbei besucht sie eine/r unserer Mitarbeiter*innen zu Hause. Die mit dem Jugendamt vereinbarten Ziele sind die Grundlage der Zusammenarbeit. Eine Hilfe kann von einem halben Jahr bis hin zu mehr als zwei Jahren dauern. Dies ist abhängig vom Auftrag und den Entwicklungen.  

Sie sind der Experte für sich und ihre Familie, dadurch treffen auch sie die Entscheidungen und beeinflussen die Entwicklung der Zusammenarbeit.  

Wer eine Beratung möchte kann sich an Frau Stephanie Kaufmann wenden.  

Tel: 09191/32099-23 oder 0160/97546586 

Stephanie.kaufmann@awo-forchheim.de 

Sie melden sich bei uns mit der Bitte um einen Termin. In der Regel findet die Beratung in unserer Geschäftsstelle statt. Diese befindet sich in der Kasernstr. 7 in Forchheim.  

Es handelt sich um eine Kurzzeitberatung. Das bedeutet, dass ein Termin mit einer Stunde geplant ist. Insgesamt können maximal drei Termine stattfinden.  

Das Besprochene wird vertraulich behandelt. Wenn sie wollen, können sie eine vertraute Person mitbringen.  

Bei uns beraten ausschließlich Frauen, welche dazu qualifiziert sind. Meist haben sie einen Abschluss als Diplom-Sozialpädagogin oder ähnliches.  

Die Beratung ist für Frauen, welche nicht mehr weiterwissen und eine Kurzzeitberatung benötigen. Ziel ist es, durch die Beratung wieder handlungsfähig zu werden.  

Nein, im Preis ist keine Reiserücktrittversicherung enthalten.

Wir raten dringend dazu, eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen, die alle etwaigen Vorkommnisse abdeckt.

Die Reiseleitung kümmert sich 24 Stunden von Abfahrt bis zur Rückkehr um das Wohlergehen der Teilnehmer*in 

Die Rückkehr erfolgt morgens bis nachmittags in der Nähe des Einstiegsortes, die genauen Zeiten findet man in den Reiseunterlagen. 

Ungefähr 3-4 Wochen vor Reiseantritt erhält man die Unterlagen vom Reisebüro Albion, der Abfahrtsort ist in der Nähe des Wohnortes der Teilnehmer*in. 

Direkt nach der Anmeldung der Reise und der Rückbestätigung durch die AWO Forchheim wird eine Verwaltungspauschale von 250 Euro fällig. Diese wird im Falle einer Stornierung der Reise nicht rückerstattet.

Der restliche Betrag von 1630 Euro wird ca. vier bis sechs Wochen vor Reisebeginn fällig.

Grundsätzlich erfolgt die Überfahrt mittels Fähre. Sollte aufgrund von Wetter und anderen Ereignissen die Fähre nicht genutzt werden können, wird der Eurotunnel genutzt 

Ja, während der Reise gibt es einen 24-Stunden-Notfallbereitschaft durch die Reisebegleiter*innen 

Wir empfehlen ca. 70 £ pro Woche. Statt englische Pfund in bar mitzunehmen, kann der Student auch mit Girokarten wie der Sparkassen-Card (mit Maestro-Zeichen) Bargeld an Geldautomaten ziehen.

An Bargeld empfehlen wir: 30 bis 40 £.
Eine weitere Möglichkeit zum Geldziehen oder zum bargeldlosen Bezahlen in Shops oder Restaurants ist eine Kreditkarte auf Guthabenbasis, z.B. die Basis-Kreditkarte der Sparkassen – die gibt es auch für Jugendliche. Erkundigen Sie sich– auch über mögliche Gebühren –bei Ihrer Sparkasse oder Ihrer Bank.

Außerdem ist es sinnvoll etwas Taschengeld für das London Special am Ende der Reise zurückzulegen.

Sie können bereits in der Schwangerschaft beginnen, spätestens jedoch, wenn Ihr Kind 2 Jahre alt wird. Das Programm kann dann bis zum 4. Lebensjahr des Kindes laufen 

Sie werden 14-tägig zu Hause besucht und erhalten Informationen rund um die Themen Entwicklung und Erziehung. Sie bekommen wertvolle Tipps zur Förderung Ihrer Kinder 

Das Angebot muss über das Landratsamt Forchheim formlos beantragt werden. Entweder bei der KoKi (Koordinierende Kinderschutzstelle) oder über den Allgemeinen Sozialdienst. Wir helfen Ihnen dabei 

Die Teilnahme ist kostenlos 

An Familien ab der Schwangerschaft bis zum 4. Lebensjahr des Kindes 

Einmal pro Woche werden Sie von unserer geschulten Hausbesucherin zu Hause besucht. Sie erhalten Spielmaterial und Anleitung zum Umgang damit. 

Bei Katja Franz, 09191-32099-19 oder 01520-6634202 

Das Programm läuft über ein bis eineinhalb Jahre 

Im Monat fällt ein Unkostenbeitrag in Höhe von 8 € an. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Wir helfen dabei 

Teilnehmen können alle Familien mit Kindern von 1,5 – 3 Jahren.

Auch als Quereinsteiger können sie sich als Mitarbeiter/in bewerben.  

Als Leitung und stellvertretende Leitung sollten sie allerdings eine pädagogische Ausbildung vorweisen können. 

Wenn sie Interessen an einer Mitarbeit in unseren offenen Ganztagsschulen haben, freuen wir uns auf ihre schriftliche Bewerbung (E-Mail: schulprojekte@awo-forchheim.de

Aktuell wird an der Grund- und Mittelschule Eggolsheim, der Grundschule Hallerndorf und der Grundschule in Forchheim Reuth eine Ferienbetreuung mit dem Personal der OGTS angeboten.  

Die offene Ganztagsschule beginnt direkt nach dem stundenplanmäßigen Unterricht und endet um 14 Uhr oder um 16 Uhr. Es ist dadurch ein flexibel gestaltbares Angebot und richtet sich nach den Bedürfnissen Erziehungsberechtigter.

Mindestens zwei Nachmittage (der gleichen Abholzeit) müssen von Montag-Donnerstag gebucht werden. Sie melden ihr Schulkind 2-4 Tage in der Woche an, dass heißt bei der Anmeldung muss festgelegt werden, an wieviel Tagen und zu welchen Uhrzeiten das Schulkind die OGTS besucht.

Achtung: Die Freitagsbetreuung ist ein Zusatzangebot, für das Elternbeiträge erhoben werden.

Beispiele:

–> 2 Tage pro Woche bis 14 Uhr oder 16 Uhr

–> 3 Tage pro Woche bis 14 Uhr oder 16 Uhr

–> 4 Tage pro Woche bis 14 Uhr oder 16 Uhr

–> 2 Tage pro Woche bis 14 Uhr und 2 Tage bis 16 Uhr (Kombi)

Hat man sich für die Teilnahme in der offenen Ganztagsschule entschieden, besteht im Umfang der Anmeldung eine Anwesenheits- und Teilnahmepflicht über das gesamte Schuljahr hinweg. Die Anmeldung muss demnach verbindlich für das Schuljahr erfolgen.

Eine Anmeldung während des laufenden Schuljahres ist möglich, sofern die beantragte Gruppengröße nicht überschritten wird.  

Die Anmeldung für die offene Ganztagsschule läuft über die jeweilige Leitung des Projekts vor Ort. Kontaktinformationen über die Ansprechpartner erhalten sie in der Übersicht der Schulprojekte. (Verlinkung) 

  • Die offene Ganztagsschule ist von Montag-Donnerstag bis 16 Uhr grundsätzlich kostenfrei. 
  • Bei der Betreuung am Freitag, Zusatzangeboten von externen Kräften, der Betreuung nach 16 Uhr und der Ferienbetreuung werden Beiträge erhoben. 
  • Zusätzlich werden Beiträge für das warme Mittagessen (freiwillig) erhoben. 

In der gebundenen Ganztagsschule (GGTS) verbringen die Schülerinnen und Schüler den gesamten Schultag zusammen. Hier ist der Pflichtunterricht auf Vor- und Nachmittag verteilt.  

Die offene Ganztagsschule (OGTS) ist im Anschluss an den Vormittagsunterricht ein verlässliches Betreuungs- und Bildungsangebot. Die OGTS ist ein freiwilliges schulisches Angebot und bietet meist in klassen- oder jahrgangsübergreifenden Gruppen neben einer verlässlichen Hausaufgabenbetreuung und qualifizierten Fördermaßnahmen eine breite Auswahl an Freizeitangeboten. 

Fragen und Antworten zum Thema Betreuungsverein

Nein, der Betreuungsverein übernimmt nur Betreuungen 

Ja, nach telefonischer Terminvereinbarung  

Die Broschüre liegt in der Geschäftsstelle oder beim Betreuungsverein aus und ist unter Downloads hinterlegt 

Die hauptamtlichen Betreuerinnen des Betreuungsvereins informieren und beraten zu individuellen und allgemeinen Fragen bei einer Betreuung    (Jan Rößler – TEL 09191 3405050)

Der Betreuungsverein bietet einen „Stammtisch für ehrenamtliche Betreuer“ zum Austausch und Vermittlung von Informationen rund um das Thema Betreuung  an - aktuelle Termine finden Sie unter Aktuelles/Veranstaltungen 

  • In einem persönliches Gespräch mit einem/r Mitarbeiter*in des Betreuungsvereins 
  • Information durch das Anforderungsprofil für Ehrenamtliche 
  • Schulung  für Ehrenamtliche Betreuer  

Bei Interesse an diesem Ehrenamt kann man sich entweder an den Betreuungsverein wenden oder an die Betreuungsstelle im Landratsamt. 

Wenn die Eltern verhindert sind die elterliche Sorge oder Teile davon auszuüben oder die elterliche Sorge vom Vormundschaftsgericht ganz entzogen wurde. 

Das Familiengericht 

Der Vormund hat die gesetzliche Vertretung für minderjährige Kinder und Jugendliche und kümmert sich um die Sicherstellung von Pflege und Erziehung durch monatliche persönliche Kontakte. 

  • Der Vermögensfreibetrag (Sparvermögen) liegt derzeit bei 5000,00€. Liegt das Vermögen darüber werden gesetzlich festgelegte pauschalierte Kosten angesetzt.

siehe Verlinkung zu Vergütungstabelle C 

Der Betreuungsverein bietet einen „Stammtisch für ehrenamtliche Betreuer“ an zum Austausch und Vermittlung von Informationen rund um das Thema Betreuung  – aktuelle Termine finden Sie unter Aktuelles/Veranstaltungen 

  • Die hauptamtlichen Betreuerinnen des Betreuungsvereins informieren und beraten zu individuellen und allgemeinen Fragen bei einer Betreuung.    

–> Verlinkung zu Seite BTV-Unser Team 

  • Die hauptamtlichen Betreuerinnen des Betreuungsvereins geben gerne Auskunft   

–> Verlinkung zu Seite BTV-Unser Team 

Fragen und Antworten zum Thema Straffälligenhilfe, Gewaltprävention

Je nach Aktenlage und Weisungsform kann dies z. B. zu einem klärenden Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter des Amtes für Jugend, Familie und Senioren, als Auftraggeber, führen, oder auch direkt zur vorzeitigen Beendigung der Weisung wegen Nichterfüllung. Eine Nichterfüllung der Weisung kann wiederum die Verhängung von Ungehorsamsarrest durch das Gericht zur Folge haben.

Bei einem Täter-Opfer Ausgleich handelt es sich um ein außergerichtliches Verfahren, welches die Staatsanwaltschaft vorschlägt. Es soll eine außergerichtliche Schlichtung zwischen Täter und Opfer erzielt werden. Hierbei finden Einzelgespräche mit den oben genannten und wenn möglich auch ein gemeinsames Gespräch statt. Ziel des TOA ist es – im Beisein eines Mediators unseres Fachdienstes – eine Form der Wiedergutmachung einer Straftat von Seiten des Täters dem Opfer gegenüber zu erzielen. In Ausnahmefällen kann ein Täter-Opfer Ausgleich durch das Gericht auferlegt werden. Der Ablauf ist ähnlich.

Bei der Sozialen Projektarbeit finden nicht nur Einzelgespräche, sondern vor allem Gruppengespräche statt, Die Teilnehmer haben meist dieselbe Straftat begangen und sollen sich in der Gruppe damit auseinandersetzen. Meist ist auch ein Besuch einer „einschlägigen Einrichtung“ Teil des Sitzungsverlaufs.

Die Betreuungsweitung ist ein sozialpädagogische Langzeitmaßnahme (meist 6 Monate) für Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren. Wöchentlich finden in der Regel mindestens ein, bei Bedarf auch mehrere Gespräche zwischen den Jugendlichen und den zuständigen Mitarbeiter*innen des Fachdienstes statt. Die Gesprächsweisung hingegen ist eine Kurzzeitmaßnahme mit meist nur 3 bis 5 Gesprächsterminen. Es steht nur ein Thema im Mittelpunkt der Gesprächsweisung, z. B. der Konsum von Suchtmitteln

Beauftragt wird die AWO durch das Amt für Jugend, Familie und Senioren in Forchheim.  Es finden z. B. bei einer Betreuungsweisung zu Beginn der Weisung Vereinbarungen über gewünschte Ziele und Inhalte der Gespräche zwischen den Jugendlichen, den jeweiligen Mitarbeiter*innen der Jugendgerichtshilfe, und den Betreuungshelfer*innen des Fachdienstes statt. 

AWO Forchheim

IBAN: DE14 7635 1040 0000 0192 08
Betreff: Name und Aktenzeichen

Es kann u. U. eine Umwandlung in eine Geldbuße bzw. -strafe stattfinden. Hierzu muss ein Antrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder beim zuständigen Gericht gestellt werden.

Grundsätzlich kann (je nach Aktenlage) eine Nichterfüllung von Weisungen und Auflagen die Verhängung von Ungehorsamsarrest oder einer Ersatzfreiheitsstrafe, eine Inhaftierung, oder die Erhebung einer öffentlichen Klage zur Folge haben.

Nein, der Einsatzstelle liegt eine Stundenliste vor, dort werden die Stunden jeweils nach Arbeitsende eingetragen und vom zuständigen Mitarbeiter mit Unterschrift bestätigt. Es ist jedoch von dem/der gemeinnützigen Arbeiter*in darauf zu achten, dass dieser Eintrag der Arbeitsstunden nach Arbeitsende immer erfolgt.

Nein, die Meldung an das Gericht erfolgt durch unseren Fachdienst. Wir erkundigen uns regelmäßig und spätestens zum Fristablauf, ob die gemeinnützige Arbeit abgeleistet wurde.

Bei Krankheit muss der Einsatzstelle und dem Fachdienst unverzüglich eine Krankmeldung vorgelegt werden und beide o. g. telefonisch, oder per mail über die Erkrankung informiert werden.

Es wird bei der Vermittlung auf die Erreichbarkeit (Zeit und Ort) und teilweise auch auf Interessen und berufliche Vorkenntnisse geachtet. Eine direkte „Wunschstelle“ gibt es nicht.

Es gibt keine Fahrtkostenerstattung. 

Es handelt sich um Betriebe und Organisationen, die gemeinnützig anerkannt sein müssen, z.B. Tierheime, Altenheime, gemeindliche Bauhöfe, etc.

Die Vermittlung an diese Stellen erfolgt durch den Fachdienst. Die Stellen sollen nicht eigeninitiativ gesucht werden.

Die Ausbildung der Kampfesspiele®-Anleiter*innen erfolgt durch das Kraftprotz®- Bildungsinstitut ICH DU WIR (siehe auch: www.kraftprotz.net). Die Fachstelle ist in diesem Kontext der Veranstalter. 

Nein, denn Kampfesspiele® sind eine eingetragene und geschützte Marke des Kraftprotz®-Bildungsinstituts ICH DU WIR. Zur selbständigen Anleitung der Kampfesspiele® ist die erfolgreiche Teilnahme an einer umfangreichen Weiterbildung zum Kampfesspiele®-anleiter*in erforderlich. 

Die Kampfesspiele® werden von der Fachstelle durch ihre ausgebildeten Kampfesspieleanleiter®-innen nicht nur an Schulen angeboten. Ein Angebot kann auch in anderen Kontexten erfolgen, z. B. für Vereine. 

Eine Bezuschussung ist beim Angebot Starke Jungs-Kampfesspiele® möglich. Dieses Angebot gehört zum Präventionsangebot des Landkreises Forchheim und ist in der Präventionstabelle des KJR Forchheim (www.kjr-forchheim.de) aufgeführt.  

Auskünfte zu den Förderkriterien, zu der Höhe der Förderung und zum Förderverfahren können bei der Leitung des Amtes für Jugend, Familie und Senioren in Forchheim in Erfahrung gebracht werden. Die Bezuschussung der angebotenen Weiterbildungen der Fachstelle müssen individuell in Erfahrung gebracht werden. 

  • Das kontinuierliche Gruppenangebot “Starke Jungs-Kampfesspiele®” als schulbezogene Jungenarbeit an Schulen in Forchheim und im Landkreis Forchheim.  
  • Die Veranstaltung von eintägigen Multiplikatorenschulungen   
  • umfangreiche Weiterbildungen für pädagogische Fachkräfte (z. B. zum Kampfesspiele®-anleiter*in oder zum Kursleiter Jugger (BTFB)) 

Fragen und Antworten zum Thema Integration, Beratung, Ehrenamt

Wenn Ihnen der Wohnungsverlust droht oder sie bereits Ihre Wohnung verloren haben und in der Stadt oder dem Landkreis Forchheim wohnen. Rufen Sie gerne bei uns an!

Wir können Sie nicht an Wohnungen vermitteln oder Wohnungen für Sie suchen. Wir können Sie lediglich fachlich begleiten. Der AWO steht kein eigener Wohnraum zur Verfügung.

Bei tiefgreifenderen Fragen beraten wir nicht mehr selbst, sondern vermitteln bei Bedarf an Fachstellen wie z. B. an eine Rechtsberatung oder Schuldnerberatung weiter.

Wohnungslos sind Menschen, die keinen festen Wohnsitz haben und häufig bei Freunden oder bei Familie übernachten.
Menschen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, haben ebenfalls keinen festen Wohnsitz und zudem keine Möglichkeit bei Menschen aus ihrem Netzwerk unterzukommen. Sie übernachten im Freien, im öffentlichen Raum oder in Notunterkünften.

Nein. Leider können wir keine Beratung für Betroffene aus anderen Gemeinden oder Städten anbieten. Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde vor Ort.

  • Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde, in der Sie bisher wohnen.   
  • Die Stadt oder Gemeinde muss eine einfache Unterkunft stellen (Bett, Waschgelegenheit, Toilette) 
  • Bewohner*innen aus Forchheim müssen sich beim Liegenschaftsamt der Stadt Forchheim (Tel.: 09191/714-258) obdachlos melden.  

Bringen Sie am besten alle wichtigen Dokumente zum Beratungstermin mit, wie zum Beispiel;

  • Mietvertrag
  • Kündigungsschreiben
  • Räumungsklage
  • Zahlungsaufforderungen
  • Leistungsbescheide
  • usw.

Wir nehmen uns die Zeit alle notwendigen Unterlagen gemeinsam mit Ihnen durchzuschauen.

Ob es möglich ist, die Kinder mitzubringen, wird nach Rücksprache mit dem Kursleiter entscheiden. 

Nein. Die Kurse sind für Sie kostenfrei. Nur bei Ausflügen kann es sein, dass sie Eintrittsgelder bezahlen müssen.   

Mitmachen dürfen alle, die Interesse am spielerischen Spracherwerb haben.   
Es gibt aber auch Mitmachangebote für alle Familien. Es ist schön, wenn sich verschiedene Kulturen kennenlernen.   

Wer einen Chancen-Paten möchte oder selbst Chancen-Pate werden will, kann mit Frau
Nadja Haering-Guentsch, die das Projekt für die AWO betreut, Kontakt aufnehmen.

TEL 09191/340 59 49 oder 0176/455 584 03
EMAIL nadja.haering-guentsch@awo-forchheim.de

Unsere Ehrenamtlichen sind während ihres Einsatzes über uns versichert.
Auslagen, die beim Ehrenamt entstehen werden durch die AWO übernommen.
Sie haben einen hauptamtlichen Ansprechpartner, welcher sie bei Fragen berät.
Wir laden sie zu Austauschtreffen ein. Hierbei lernen sie andere Ehrenamtliche kennen und können sich mit diesen austauschen.

Rufen Sie uns an. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Einsatzwünsche und ihren zeitlichen Möglichkeiten. Danach suchen wir einen passenden Einsatzort für sie.  

Chancen-Paten begleiten die Familien so lange, wie es beide Seiten wünschen. 
Jede Seite kann von sich aus die Chancen-Patenschaft beenden. 
Pro Woche werden circa 1-2 Wochenstunden investiert. 

Unsere Ehrenamtlichen können Sie z.B. in folgenden Bereichen unterstützen: 

  • Unterstützung von Schülern, z. Bsp.: Lesen üben, Hausaufgaben kontrollieren 
  • Gesprächspartner für Eltern oder Senioren 
  • Begleitung bei Behördengängen oder Arztbesuchen 
  • Hilfe und Begleitung in besonderen Lebenslagen. 

Chancen-Paten sind Frauen und Männer, die in ihrer Freizeit eine sinnvolle Tätigkeit suchen und Familien ehrenamtlich bei anstehenden Schwierigkeiten unterstützen möchten. In einem Kennenlerngespräch vereinbaren alle Beteiligten, wie die Chancen-Patenschaft gestaltet werden soll. Wir bereiten die Ehrenamtlichen auf ihre Aufgabe vor und begleiten sie während ihrer Tätigkeit. 
Eine Chancen-Patenschaft ist eine Partnerschaft, von der sowohl die Familien als auch die Paten profitieren. 

In der Obdachlosenunterkunft werden nur Personen ab 18 Jahren aufgenommen. Unter 18 Jahren muss man sich an das Jugendamt wenden. 

Notschlafstelle in der Kasernstraße 7;  Tel.: 09191 /  714 – 279. Dort kann man abends eine Schlafgelegenheit bekommen und muss am nächsten Morgen wieder gehen. Dies ist 3x pro Monat möglich.  

  • An die jeweilige Stadt oder Gemeinde, in der ich obdachlos geworden bin, bzw. in der ich bisher gewohnt habe.   
  • Die Stadt oder Gemeinde muss eine einfache Unterkunft stellen (Bett, Waschgelegenheit, Toilette) 
  • Bewohner aus Forchheim müssen sich beim Liegenschaftsamt der Stadt Forchheim (Tel.: 09191/714-258) obdachlos melden.  
  • Wenn sie möglicherweise bald obdachlos werden, oder es Probleme mit ihrem Mietverhältnis gibt, können Sie sich auch an die Fachstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit wenden (https://www.awo-forchheim.de/beratung-integration/fachstelle-zur-verhinderung-von-wohnungslosigkeit/)
  • Wohnungsvermittlung für alle Bürger 
  • Einweisung in ein Zimmer, bevor man sich bei der Stadt obdachlos gemeldet hat 
  • Beratung für Bewohner der Wohnanlage Eggolsheimer Weg (städtische Obdachlosenunterkunft) 

Seit Anfang 2011 gibt es den Fachdienst für Wohnungsnot der Arbeiterwohlfahrt in Forchheim. Dieses sozialpädagogische Angebot im Rahmen der Wohnungsnothilfe wurde eingerichtet, um die Bewohner*innen der damals neu errichteten Wohnanlage im Eggolsheimer Weg mit ihren vielschichtigen Problemlagen (Arbeitslosigkeit, Psychische Probleme, Alkohol- und Drogenkonsum, Straffälligkeit, etc.) kontinuierlich zu beraten und diese nach Möglichkeit in ein reguläres Mietverhältnis zurückzuführen.  

Fragen und Antworten zum Thema Bücherbasar

Ja, für Reservierungen rufen Sie bitte Frau Karola Weiß an. Tel.: 0151/11108320

die meisten Bücher kosten 2,00 €. Besondere Ausgaben oder Kunstbildbände sind extra  ausgezeichnet. 

jede Art von Lexika, Musik CD`s, fremdsprachige Bücher, ältere Ausgaben – siehe:  Welche Bücher kann ich abgeben. 

  • Romane ab 2010 
  • Krimis ab 2010 
  • Klassiker der Literatur, auch antiquarisch 
  • Sachbücher ab 2010 
  • Literatur zu Forchheim, Franken und Bayern 
  • Hörbücher 
  • Bilderbücher 
  • Kinder- und Jugendbuchklassiker 

Die aktuellen Öffnungszeiten stehen in unserer Homepage unter Öffnungszeiten. 

Bitte rufen Sie dazu Frau Karola Weiß an. Tel.: 0151/11108320. Sie vereinbart mit Ihnen einen individuellen Termin.