AWO Fachdienst Wohnungsnot
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Ursprung und Angebot des Fachdienstes
Seit Anfang 2011 gibt es den Fachdienst für Wohnungsnot der Arbeiterwohlfahrt in Forchheim. Dieses sozialpädagogische Angebot im Rahmen der Wohnungsnothilfe wurde eingerichtet, um die Bewohner*innen der damals neu errichteten Wohnanlage im Eggolsheimer Weg mit ihren vielschichtigen Problemlagen (Arbeitslosigkeit, Psychische Probleme, Alkohol- und Drogenkonsum, Straffälligkeit, etc.) kontinuierlich zu beraten und diese nach Möglichkeit in ein reguläres Mietverhältnis zurückzuführen.
Der Fachdienst ist inzwischen in Forchheim gut bekannt und etabliert und die Nutzer der Wohnanlage nehmen das nicht mehr wegzudenkende Angebot der AWO im dortigen Beratungsbüro intensiv in Anspruch.
Um Obdachlosigkeit im Vorfeld zu vermeiden sind die Mitarbeiter*innen des Fachdienstes seit März 2013 aber auch außerhalb der Wohnanlage für Mieter von GWS, GEWOG und WVG beratend tätig.
Im Auftrag der o. g. Wohnungsbaugenossenschaften wird von den Mitarbeiter*innen der AWO Beratung für Personen, denen der Verlust ihrer Wohnung aufgrund säumiger Mietzahlungen droht, angeboten. Ziel soll es sein das Mietverhältnis zu erhalten und eine Einweisung in die Wohnanlage im Eggolsheimer Weg zu vermeiden.
Zusammenfassung unseres Beratungsangebotes
- Beratung für die Nutzer*innen der Wohnanlage im Eggolsheimer Weg
– zu lebenspraktischen Aspekten (z. B. Hilfe bei Antragstellungen, Unterstützung im Umgang mit Behörden, Krisenintervention)
– bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung
- Beratung für von Obdachlosigkeit bedrohte Mieter*innen von GWS, WVG und GEWOG in Forchheim, wenn
– Mietrückstände entstanden sind
– die Zwangsräumung droht
Bürozeiten im AWO-Büro
Dienstag 10-12 Uhr
Mittwoch 14-16 Uhr
Donnerstag 14-16 Uhr
Freitag 10-12 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Leitung des Fachdienst Wohnungsnot
Antje Kahnt
Dipl. Sozialpäd. (FH)
TEL 09191 341 55 66
Fachbereichsleitung
Dietmar Schuberth
Dipl. Sozialpäd. (FH)
TEL 09191 703 447
Fragen und Antworten zum Thema
In der Obdachlosenunterkunft werden nur Personen ab 18 Jahren aufgenommen. Unter 18 Jahren muss man sich an das Jugendamt wenden.
- Wohnungsvermittlung für alle Bürger
- Einweisung in ein Zimmer, bevor man sich bei der Stadt obdachlos gemeldet hat
- Beratung für Bewohner der Wohnanlage Eggolsheimer Weg (städtische Obdachlosenunterkunft)
- Beratung für Mieter von GWS, WVG und GEWOG bei Mietrückständen
Notschlafstelle in der Kasernstraße 7; Tel.: 09191 / 714 – 279. Dort kann man abends eine Schlafgelegenheit bekommen und muss am nächsten Morgen wieder gehen. Dies ist 3x pro Monat möglich.
- An die jeweilige Stadt oder Gemeinde, in der ich obdachlos geworden bin, bzw. in der ich bisher gewohnt habe.
- Die Stadt oder Gemeinde muss eine einfache Unterkunft stellen (Bett, Waschgelegenheit, Toilette)
- Bewohner aus Forchheim müssen sich beim Liegenschaftsamt der Stadt Forchheim (Tel.: 09191/714-258) obdachlos melden.
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