AWO Straffälligen­hilfe, Gewalt­prävention

Der Kreisverband Forchheim hilft jungen Menschen, die vom Gericht eine Strafe bekommen haben. 
Zum Beispiel weil sie 

  • jemanden verletzt haben
  • etwas kaputt gemacht haben 
  • etwas geklaut haben 

Dafür hat der Kreisverband Forchheim viele Angebote und Fachstellen. 

In den Fachstellen arbeiten Menschen, die sich gut mit einem Thema auskennen. 

Das sind unsere Angebote

Fachstelle für Gewaltprävention

Die Fachstelle für Gewaltprävention hat viele Angebote für Kinder und Jugendliche.

Gewaltprävention heißt: Man will Gewalt verhindern.

Das sind die Angebote von der Fachstelle für Gewaltprävention

  • Starke Jungs Kampfesspiele
    Das ist ein Gruppenangebot für Jungen unter 14 Jahren. Das Angebot ist für Schulen und Vereinen. Die Jungen lernen hier, wie sie Probleme ohne Gewalt lösen können.
  • Schulungen für Fachkräfte
    Zum Beispiel Sozialpädagogen. Das sind Fachkräfte für Erziehung und Bildung. Die Fachkräfte lernen in den Schulungen an einem Tag unsere Angebote kennen. Wir nennen das auch: Schnuppertag.
  • Weiterbildungen für Fachkräfte
    Zum Beispiel Lehrer. Die Fachkräfte lernen in den Weiterbildungen,
    wie sie unsere Angebote selbst mit den Kindern machen.

Fachdienst für gemeinnützige Arbeit 

Es gibt verschiedene Strafen vom Gericht.
Zum Beispiel

  • Man muss ins Gefängnis.
  • Man muss sich an strenge Regeln halten.
  • Man muss gemeinnützige Arbeit machen.

Gemeinnützige Arbeit heißt: Man macht eine Arbeit, die vielen Menschen hilft.

Für diese Arbeit bekommt man kein Geld.

Der Fachdienst sucht für junge Menschen einen Arbeitsplatz für gemeinnützige Arbeit.
Zum Beispiel im Altenheim, bei Jugendtreffs, auf Bauernhöfen.

Fachdienst für jugendrichterliche Weisungen

Die Mitarbeiter vom Fachdienst helfen Jugendlichen, die vom Gericht eine Strafe bekommen haben.

Das sind unsere Hilfe-Angebote

  • Betreuungsweisungen

Vielleicht hat ein Richter entschieden, dass ein Jugendlicher für längere Zeit Betreuung braucht?
Wir betreuen die Jugendlichen für 6 Monate oder länger.
Wir helfen den Jugendlichen bei Problemen in ihrem Leben.

  • Gesprächsweisungen

Vielleicht hat ein Richter entschieden, dass ein Jugendlicher Gespräche braucht?
Die Gespräche sollen dem Jugendlichen bei seinen Problemen helfen.
Wir führen diese Gespräche mit den Jugendlichen.
Wir führen 3 bis 5 Gespräche mit den Jugendlichen.
Der Richter entscheidet, wie viele Gespräche es gibt.

  • Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren

Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren heißt:
Täter und Opfer von einer Straftat einigen sich ohne ein Gericht.
Zum Beispiel

  • Der Täter entschuldigt sich beim Opfer.
  • Der Täter ersetzt den Schaden vom Opfer.
    Zum Beispiel mit Geld.

Beim Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren spricht ein Vermittler mit dem Täter und dem Opfer.
Ein Mitarbeiter vom Fachdienst ist Vermittler.

  • Soziale Projektarbeiten

Wir machen soziale Projektarbeit für Jugendliche.
Die Projektarbeiten haben bestimmte Themen.
Zum Beispiel Sucht, Diebstahl.
Es gibt dann Gespräche, Veranstaltungen oder Projekte zu dem Thema.

Gemeinnützige Arbeit 

Wir suchen für junge Menschen   einen Arbeitsplatz für gemeinnützige Arbeit. 

Zum Beispiel im Altenheim, bei Jugendtreffs, auf Bauernhöfen.