AWO Betreuungs­verein

Der Betreuungsverein ist seit dem Jahr 1994 ein eigenständiger Verein. 
Der Verein ist staatlich anerkannt und gemeinnützig. 

Gemeinnützig heißt:  
Die Arbeit vom Verein muss Menschen helfen und nicht dem Verein selbst. 

Der Betreuungsverein und die AWO Forchheim haben die gleichen Ziele. 

Herr Roland Pfister und Frau Lisa Hoffmann leiten den Betreuungsverein. 
Roland Pfister ist der Vorstandvorsitzende vom Verein. 
Lisa Hoffmann ist die stellvertretende Vorstandvorsitzende vom Verein. 

Die hauptamtlichen Mitarbeiter vom Betreuungsverein kümmern sich um Menschen 

  • die keine Betreuung von ihrer Familie bekommen. 
  • die keinen ehrenamtlichen Betreuer haben. 

Vielleicht haben Kinder keine Eltern mehr? 
Oder die Eltern können sich nicht um ihr Kind kümmern? 
Dann kommen die Kinder zu einer Pflegefamilie oder ins Pflegeheim. 

Der Betreuungsverein darf für diese Kinder  

  • die Vormundschaft übernehmen. Das heißt: Der Betreuungsverein entscheidet für das Kind. 
  • die Pflegschaft übernehmen. Das heißt: Der Betreuungsverein kann einige Dinge für das Kind entscheiden. 

Wir machen Beratung und geben Infos.
Wir arbeiten mit Einrichtungen von der Stadt Forchheim zusammen. 
Wir geben ehrenamtlichen Betreuern Tipps für ihre Arbeit. 

Der Betreuungsverein kümmert sich um:

Betreuung

Einige Menschen können nicht mehr alleine leben. 
Und einige Menschen können nicht mehr alles alleine machen. 
Diese Menschen brauchen Hilfe von einem Betreuer. 

Ein Betreuungsgericht entscheidet, welche Aufgaben ein Betreuer machen soll. 

Zum Beispiel:  

  • er kümmert sich um die Gesundheit von dem Menschen 
  • er kümmert sich um das Geld von dem Menschen

Betreuer können zum Beispiel Familien-Mitglieder, Freunde oder Nachbarn sein.  
Auch fremde Menschen können ehrenamtliche Betreuer werden. 

Vormundschaften und Pflegschaften

Normalerweise kümmern sich die Eltern um Kinder unter 18 Jahren. 
Vielleicht können sich die Eltern nicht um ihr Kind kümmern. 

Dann bestimmt das Familiengericht einen Vormund oder einen Pfleger für das Kind. 

Der Vormund ist der rechtliche Vertreter vom Kind. 
Der Vormund soll sich darum kümmern,  dass es dem Kind gut geht. 

Vielleicht kommen Kinder unter 18 Jahren aus anderen Ländern nach Deutschland. 
Vielleicht kommen die Kinder alleine nach Deutschland. 
Dann brauchen diese Kinder einen Vormund. 
Der Betreuungsverein kümmert sich darum, dass diese Kinder einen Vormund bekommen. 

 

Ehrenamt


Die meisten gesetzlichen Betreuer in Deutschland arbeiten ehrenamtlich.

Das heißt: Sie bekommen kein Geld für ihre Arbeit.
Zum Beispiel Personen aus der Familie.

Aber auch fremde Personen können gesetzliche Betreuer werden.

Wir helfen

  • ehrenamtlichen Betreuern
  • Menschen, die ehrenamtliche Betreuer werden wollen
  • Menschen,
    die schon lange ehrenamtliche Betreuer sind

Diese Menschen können mit uns über ihre Arbeit reden.

Vorsorge

Einige Menschen brauchen eine Person, die ihnen bei rechtlichen Dingen hilft.

Zum Beispiel eine Person, die sie bei Ämtern und Behörden vertreten kann. So eine Person nennt man gesetzlicher Betreuer.
Ein Gericht entscheidet, wer gesetzlicher Betreuer werden soll.
Sie können aber auch selbst sagen, wer für Sie entscheiden soll.
Das nennt man privatrechtliche Vorsorge.

Wir können Ihnen Infos dazu geben.