Fachdienst Wohnungsnot
Ab sofort gelten wieder die üblichen Sprechzeiten
Bitte achten Sie darauf, dass bei einem persönlichen Besuch nur immer eine Person Zutritt hat.
Ebenfalls besteht in den Räumen Maskenpflicht!
Sie haben außerdem folgende Möglichkeiten, mit uns Kontakt aufzunehmen:
Telefon Büro: 09191-341 55 66, mobil: 01520-27 55 137
Per Fax: 09191 / 341 55 64
per Post: AWO Büro, Eggolsheimer Weg 4, 91301 Forchheim
Wenn Sie eine Nachricht mit Ihrer Nummer hinterlassen rufen wir Sie baldmöglichst zurück!
AWO Büro Eggolsheimer Weg 4 91301 Forchheim
Sprechzeiten:
Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag:
|
10.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr 15.00 - 17.00 Uhr 10.00 - 12.00 Uhr
|
und nach telefonischer Vereinbarung |
Für Mieter/innen der GWS und der WVG:
Eine Wohnung zu haben ist das Grundbedürfnis eines jeden Menschen, sie zu verlieren ein großes Problem, das oftmals nicht alleine bewältigt werden kann.
Hier, beim Fachdienst Wohnungsnot, erhalten Sie Hilfe, wenn Sie die Miete nicht mehr bezahlen können oder gar eine Zwangsräumung droht.
Schon nach der ersten Mahnung können Sie sich an uns wenden, wir analysieren zusammen mit Ihnen die Situation, führen Gespräche mit Vermietern und anderen Beteiligten, um eine bestmögliche Lösung für alle zu finden und einen drohenden Wohnungsverlust abzuwenden.
Sprechen Sie uns an…
- wenn es um ein Mietverhältnis geht, das durch Mietschulden oder aus anderen Gründen akut gefährdet ist – zum Beispiel wenn eine fristlose Kündigung oder eine Räumungsklage droht,
- wenn durch vorbeugende Maßnahmen ein Wohnungsverlust eventuell verhindert werden kann, so dass Sie nicht obdachlos werden,
- wenn es darum geht, Lösungen zu entwickeln, die es Mietern und Vermietern ermöglichen, ein Mietverhältnis fortzusetzen
Hilfe bei Problemen mit der Wohnung:
Dieser Service wird für alle Mieter/innen der GWS und der WVG angeboten, denen der Verlust ihrer Wohnung droht.
Wir bieten Beratung und Unterstützung zum Erhalt der Wohnung.
Sie können sich an uns wenden, wenn Sie Ihre Miete nicht mehr bezahlen können oder bereits eine Mahnung oder Kündigung erhalten haben.
Sprechen Sie uns an, wenn eine Räumungsklage eingereicht oder bereits ein Räumungstermin festgesetzt wurde.
Vereinbaren Sie mit uns – am besten telefonisch – einen Beratungstermin.
Bringen Sie Ihre Unterlagen mit:
Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage, Mietvertrag und Nachweise über Ihre Einkommensverhältnisse.
Ihre Ansprechpartner*innen:
Lisa Herfurth Sozialpädagogin B.A.
|
|
Antje Kahnt Dipl.Soz.Päd. (FH)
|
|
Andreas Schimetschke (Stellvertreter) Dipl.Soz.Päd. (FH) |
Tel: 09191-34 15 566
Mobil: 01520-27 55 137
FAX: 09191 34 15 564