AWO Fachstelle zur Verhinderung von Wohnungs-
losigkeit

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In der Obdachlosenunterkunft werden nur Personen ab 18 Jahren aufgenommen. Unter 18 Jahren muss man sich an das Jugendamt wenden. 

Notschlafstelle in der Kasernstraße 7;  Tel.: 09191 /  714 – 279. Dort kann man abends eine Schlafgelegenheit bekommen und muss am nächsten Morgen wieder gehen. Dies ist 3x pro Monat möglich.  

  • An die jeweilige Stadt oder Gemeinde, in der ich obdachlos geworden bin, bzw. in der ich bisher gewohnt habe.   
  • Die Stadt oder Gemeinde muss eine einfache Unterkunft stellen (Bett, Waschgelegenheit, Toilette) 
  • Bewohner aus Forchheim müssen sich beim Liegenschaftsamt der Stadt Forchheim (Tel.: 09191/714-258) obdachlos melden.  
  • Wohnungsvermittlung für alle Bürger 
  • Einweisung in ein Zimmer, bevor man sich bei der Stadt obdachlos gemeldet hat 
  • Beratung für Bewohner der Wohnanlage Eggolsheimer Weg (städtische Obdachlosenunterkunft) 

Seit Anfang 2011 gibt es den Fachdienst für Wohnungsnot der Arbeiterwohlfahrt in Forchheim. Dieses sozialpädagogische Angebot im Rahmen der Wohnungsnothilfe wurde eingerichtet, um die Bewohner*innen der damals neu errichteten Wohnanlage im Eggolsheimer Weg mit ihren vielschichtigen Problemlagen (Arbeitslosigkeit, Psychische Probleme, Alkohol- und Drogenkonsum, Straffälligkeit, etc.) kontinuierlich zu beraten und diese nach Möglichkeit in ein reguläres Mietverhältnis zurückzuführen.  

AWO Fachdienst Wohnungsnot

Eggolsheimer Weg 4
91301 Forchheim

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Mehr Informationen

Ansprechpartner

Julia Wesler
Julia Wesler
Fachstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit

TEL 09191 3405949
MOBIL 0176 455 584 06

Fachstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit

Die AWO-Fachstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit für die Stadt und den Landkreis Forchheim berät Sie in den Räumlichkeiten der Hornschuchallee 22 in 91301 Forchheim.

Neben Betroffenen von Wohnungslosigkeit können sich auch die Kommunen im Landkreis mit individuellen Fragen und Bedarfen an uns wenden.

Das Beratungsangebot ist kostenfrei und freiwillig!

Hilfe für Betroffene

Sie wohnen in der Stadt oder dem Landkreis Forchheim und es besteht die Gefahr, dass Sie Ihre Wohnung verlieren z. B. durch Mietschulden oder eine Räumungsklage. Dann melden Sie sich direkt bei uns!

Wir unterstützen Sie

  • wenn Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung droht (z. B. durch Kündigung oder Zwangsräumung)
  • wenn Sie Ihre Miete nicht (mehr) bezahlen können
  • wenn das Jobcenter oder das Landratsamt Ihre Miete nicht mehr übernimmt
  • im Umgang mit Mietschulden und SCHUFA-Einträgen
  • bei klärenden Gesprächen mit Vermietern, Wohnungsbaugenossenschaften und Energieunternehmen
  • im Umgang mit Ämtern und Institutionen
  • bei persönlichen und sozialen Angelegenheiten, die das Mietverhältnis belasten

Ziel der Beratung:

Bevor aus den unterschiedlichsten Gründen ein Verlust der Wohnung droht, können mit Hilfe einer frühzeitigen Beratung und einer Zusammenarbeit mit relevanten Kooperationspartner und Einrichtungen Lösungen gefunden werden. Ziel soll es sein, das bestehende Mietverhältnis weiterhin zu erhalten oder eine für Sie passende Wohnalternative zu finden und somit eine Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft zu vermeiden.

Wir betreiben keine aktive Wohnungssuche oder Wohnungsvermittlung!

Telefon-Sprechstunde

Mittwoch 10-11 Uhr

Persönliche Termine nach telefonischer Vereinbarung.

Echt AWO!

Wir kümmern uns – Hilfe zur Selbsthilfe ist für viele Menschen oft der erste Schritt in ein besseres Leben.